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Frankreich erleichtert Einreise für Passagiere aus Deutschland

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Frankreich erleichtertet die Einreise für Personen aus Deutschland nach Frankreich und in die französischen Überseedepartements.
Stand: 09. Juni 2021

Einreise von Deutschland nach Festland-Frankreich inklusive Korsika

Deutschland gehört zu den „grünen“ Ländern in der Länderklassifikation, die in Frankreich basierend auf Gesundheitsindikatoren vornimmt. Ein dringender Reisegrund zur Einreise nach Frankreich ist für Passagiere aus Deutschland nicht notwendig. Vollständig geimpfte Personen können ohne Test einreisen, während Ungeimpfte einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Beide Gruppen sind von der Quarantäne befreit. Weitere Informationen dazu gibt es in englischer Sprache auf der Seite der französischen Regierung.

Passagiere im Transit in Paris- Charles de Gaulle

Die aktuellen Regeln für Passagiere aus Deutschland, die sich in Paris-CDG im Transit befinden und den Sicherheitsbereich nicht verlassen, finden Sie auf der TravelDocs-Seite von Air France mit der „Transit“ Funktion. Aktuell gilt für Testnachweise die Regel des Ziellands.

Einreise in die französischen Überseedepartments

Ein dringender Reisegrund zur Einreise nach Guadeloupe, Martinique und St. Martin ist für Passagiere aus Deutschland nicht mehr notwendig. Alle drei Regionen verlangen von vollständig geimpften Personen einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ungeimpfte Passagiere müssen diesen ebenfalls vorweisen sowie nach der Ankunft sieben Tage in Quarantäne. Danach ist ein weiterer PCR-Test erforderlich. Nach Französisch-Polynesien und La Réunion dürfen ausschließlich geimpfte Personen ohne dringenden Grund einreisen. Für sie sind ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, Pflicht, sowie im Fall von La Réunion eine siebentägige Quarantäne und ein weiterer PCR-Test im Anschluss. In Französisch-Polynesien gelten lokale Richtlinien.

Weitere Informationen in deutscher Sprache zu Festland-Frankreich inklusive Korsika sowie den Überseegebieten finden Sie aufder Seite des Auswärtigen Amts – AA. Bitte beachten Sie die Hinweise des AA in Bezug auf die Gültigkeit seiner Informationen und dessen Verweis auf die o.g. Seiten der französischen Regierung.
Quelle: Air France / Bild: Pixabay

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